Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat die Untersuchungshaft gegen den früheren Milliardär René Benko um einen Monat verlängert. Die Wirtschaftskriminaluntersuchung (WKStA) hatte den Antrag gestellt. Das Gericht begründet die Verlängerung mit dringenden Tatverdacht und erachtet sowohl die Tatbegehungs- als auch die Verdunkelungsgefahr als gegeben.
Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat die Untersuchungshaft gegen den ehemaligen Milliardär René Benko um einen Monat verlängert. Der Antrag der Wirtschaftskriminaluntersuchung (WKStA) wurde damit erfüllt. Benko wurde vergangene Woche festgenommen und in die Justizanstalt Josefstadt gebracht. Das Gericht verhängte die Untersuchungshaft wegen dringenden Tatverdacht s und erachtete sowohl die Tatbegehungs- als auch die Verdunkelungsgefahr als gegeben.
Der ursprüngliche Beschluss zur Untersuchungshaft galt zunächst bis zum 7. Februar. In diesem Zeitraum sollte auch der Termin für eine Haftprüfung des Ex-Milliardärs gefunden werden. Am Freitag um 13 Uhr musste Benko vor die Haftrichterin treten, da es in der kommenden Woche zu einer Terminkollision gekommen wäre. \In einer Aussendung von Christina Salzborn, der Mediensprecherin und Vizepräsidentin des Landesgerichts für Strafsachen Wien, heißt es: „Nachdem vergangene Woche über René Benko die Untersuchungshaft wegen Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr verhängt wurde, verlängert das Landesgericht für Strafsachen Wien heute die Untersuchungshaft um einen weiteren Monat. Das Gericht geht weiterhin von dringenden Tatverdacht aus, ebenso vom Vorliegen der Haftgründe.“ \ „Das Gesetz sieht vor, dass in regelmäßigen Abständen überprüft wird, ob die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft (immer noch) vorliegen. Die erste Haftprüfungsverhandlung hat nach (spätestens) 14 Tagen zu erfolgen, die nächste nach einem weiteren Monat, in der Folge dann im Abstand von zwei Monaten. Zu den nicht öffentlichen Haftverhandlungen werden ausschließlich die Parteien des Verfahrens geladen, der Beschuldigte dazu aus der Haft vorgeführt“, heißt es weiter. Beschuldigte können jederzeit ihre Enthaftung beantragen, auch dann ist eine Haftprüfungsverhandlung anzustellen. Spätestens am Freitag, den 28. Februar 2025, muss die Haft- und Rechtsschutzrichterin erneut über die Untersuchungshaft entscheiden.
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