Im Terror-Prozess konnten die vorgesehenen Zeugen aus der Slowakei nicht aussagen.
Der Prozess gegen sechs mutmaßliche Unterstützer des Attentäters von Wien, der am 2. November 2020 in der Wiener Innenstadt vier Passanten getötet und 23 Menschen verletzt hatte, wurde am heutigen Donnerstag fortgesetzt. Zeugenaussagen waren aufgrund unterschiedlicher Rechtsordnung in Österreich und der Slowakei aber nicht möglich.
Mit dem Vorschlag des slowakischen Anwalts, bei der Vernehmung eine Sturmmaske zu tragen, war der Verteidiger des Erstangeklagten nicht einverstanden.\nZu Beginn des heutigen Prozesstags hat die Staatsanwältin einen staatspolizeilichen Bericht zum Viertangeklagten verlesen. Dieser sei immer wieder in einer 'radikalislamischen' Moschee gewesen, die auch mehrere Personen besuchten, gegen die ermittelt wird.
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