Ein Tankstellenpächter scheiterte mit einer Unterlassungsklage gegen Autofahrer, die sein Gelände ohne Tankvorgang durchfuhren. Das Landesgericht St. Pölten entschied zugunsten der Autofahrer und stellte klar, dass eine solche Nutzung unter bestimmten Umständen nicht rechtswidrig ist.
Ein Tankstelle npächter aus dem Bezirk Tulln scheiterte mit einer Unterlassung sklage gegen Autofahrer, die sein Gelände ohne zu tanken durchfuhren. Das Landesgericht St. Pölten wies die Berufung des Tankstelle npächters zurück, der verhindern wollte, dass Autofahrer sein Gelände ohne zu tanken durchfahren.
\Der Rechtsanwalt Florian Steinwendtner aus Neulengbach vertrat einen Autofahrer, der im vergangenen Jahr ein unerfreuliches Schreiben erhalten hatte: Der Betreiber einer Tankstelle im Bezirk Tulln hatte ihn geklagt, weil er das Tankstellengelände befahren, aber nicht getankt hatte. Der Autofahrer gab an, dass er seine Geldbörse vergessen hatte und deswegen ohne zu tanken wieder weggefahren sei. \Der Kläger sah darin eine unzulässige Nutzung und forderte ein gerichtliches Verbot sowie eine Kostenübernahme in Höhe von 250 Euro. Doch der Autofahrer zahlte nicht und ließ es auf einen Prozess ankommen. Das Gericht wies die Klage des Tankstellenpächters ab und stellte fest, dass sich der Fahrer im Rahmen der üblichen Nutzung einer Tankstelle bewegt habe. \„Wer mit der Absicht, zu tanken, eine Tankstelle anfährt, aber dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht tut, begeht keine Rechtsverletzung“, erläutert Rechtsanwalt Steinwendtner. Bei ihm hatten sich auch andere Autofahrer gemeldet, die ebenfalls zur Kasse gebeten worden waren. Das Thema ging durch mehrere Medien. Die Tullner NÖN berichtete bereits im Jahr 2023. Auch in der Fernsehsendung „Am Schauplatz Gericht“ wurde der Fall aufgegriffen. Die Anwältin des Klägers argumentierte unter anderem damit, dass es immer mehr zur Gewohnheit geworden sei, dass die Tankstelle zum Durchfahren benutzt wurde, um eine Abkürzung zu nehmen und einer Ampel auszuweichen. Dadurch sei eine Gefährdung für tankende Kunden entstanden. \Florian Steinwendtner hält fest: „Dieses Urteil könnte richtungsweisend für ähnliche Fälle sein und zeigt auf, dass nicht jede Nutzung einer Tankstelle ohne unmittelbar folgenden Tankvorgang als rechtswidriges Verhalten gewertet werden kann. Wer eine Tankstelle anfährt, um zu tanken, aber dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht tut, handelt nicht rechtswidrig – auch wenn Hinweisschilder eine Nutzung nur zum Tanken erlauben.
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