Der Hauptverdächtige im Zusammenhang mit einem mutmaßlich vereitelten Terror-Anschlag auf ein am 9. August 2024 geplantes Konzert von Taylor Swift im Wiener Ernst-Happel-Stadion ist schuldfähig.
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Ein von der Staatsanwaltschaft Wien eingeholtes psychiatrisches Gutachten kommt zum Schluss, dass bei dem 19-Jährigen im Tatzeitpunkt Zurechnungsfähigkeit gegeben war. Er wäre im Fall einer Anklageerhebung damit nach den Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes zu beurteilen. Wie Zonsics-Kral mitteilte, wird sich der Iraker, der sich ebenfalls seit sechs Monaten in U-Haft befindet, am 10. Februar vor einem Schöffensenat im Grauen Haus verantworten müssen. Die Verhandlung ist für knapp zwei Stunden anberaumt. Zeugen sind keine geladen, was auf eine geständige Verantwortung des Angeklagten hindeutet.Indes sind die Ermittlungen gegen die beiden Beschuldigten im Swift-Verfahren noch nicht abgeschlossen.
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