Ein neues Gutachten zur tödlichen Schießerei in der Türk-Kaserne in Spittal an der Drau liefert neue Erkenntnisse. Der Schusswaffen-Experte ist sich sicher, dass der Beschuldigte, ein 21-jähriger Wachsoldat, den tödlichen Schuss absichtlich abgegeben hat.
Im Oktober wurde ein Grundwehrdiener durch die Waffe eines Wachsoldaten getötet. Nun bringt ein neues Gutachten brisante Details ans Licht. Nach der tödlichen Tragödie in der Türk-Kaserne in Spittal an der Drau vom 22. Oktober gehen die Ermittlungen in die letzte Runde. Am Montag wurde das mit Spannung erwartete Gutachten des Schuss-Sachverständigen vorgelegt.
Der Experte ist sich sicher: 'In Anbetracht der Gesamtspurenlage hat der Beschuldigte im Wachlokal der Türk-Kaserne auf das Opfer einen Schuss abgegeben.' Laut dem Gutachter ist der Schütze – ein einheimischer 21-jähriger Wachsoldat –'ungefähr in der Mitte des Raumes gestanden und hat die Pistole aus Bauchhöhe in Richtung Eingangstür abgefeuert'. Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Soldat den Schuss im Sitzen abgegeben habe. Das Ergebnis war jedenfalls verheerend:Der in zwei Meter Entfernung stehende türkischstämmige Grundwehrdiener (21) wurde vom Projektil im Oberkörper getroffen, ehe es wieder aus dem Körper austrat und den Türrahmen zur angrenzenden Kanzlei durchschlug. Der junge Mann erlitt dabei einen Lungendurchschuss, an dessen Folgen er verstarb. Der Beschuldigte sagte aus, dass es sich um eine versehentliche Schussabgabe gehandelt habe. Dies schloss der Schusswaffen-Experte bereits in einer ersten, kürzeren Stellungnahme aus. Im nun vorliegenden Gutachten wird der Experte noch deutlicher: 'Das ballistische Gutachten ist eingelangt und bringt klar zum Ausdruck, dass die Wahrscheinlichkeit für die Variante des Täters gleich null ist.“, so der Gutachter. Der Schuss müsse aktiv abgegeben worden sein, andere Rückschlüsse ließe das Gutachten nicht zu. -Informationen kam der Gutachter zu dem Ergebnis, dass'an den Sicherungen keine Mängel erkennbar gewesen sind'. Die Waffe befinde sich in einem ordnungsgemäßen Zustand und habe auch bei den Versuchsschüssen störungsfrei funktioniert. Auch am Holster hätte der Gutachter'keine Manipulationsversuche oder sicherungsrelevante Beschädigungen' erkennen könne
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