Bei Gefahr für Leben oder Gesundheit sollen Geldbußen oder bis zu sechs Monate Haft, bei Wiederholung bis zu ein Jahr Haft drohen.
Mikl-Leitner hatte nach einem Sicherheitsgipfel mit Blaulichtorganisationen in St. Pölten eine Prüfung durch den Verfassungsdienst des Landes beauftragt, wie strengere Regelungen nach deutschem Vorbild bei Gefährdung von Menschenleben durch das Blockieren von Verkehrswegen auch im österreichischen Recht verankert werden könnten. Übertretungen seien derzeit mit einer Geldstrafe von maximal 720 Euro oder sechs Wochen Arrest strafbar.
Im Paragraf 19a soll folgender Satz angefügt werden:"Ebenso ist zu bestrafen, wer im Zusammenhang mit einer Versammlung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr die Durchfahrt von - im konkreten Einsatz mit Blaulicht und Folgetonhorn - befindlichen Einsatzfahrzeugen blockiert und dadurch, wenn auch nur fahrlässig, eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die körperliche Sicherheit eines anderen herbeiführt oder vergrößert".
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