Das Landesgericht Krems hatte entschieden, dass Fritzl in die Normalhaft entlassen wird. Die Entscheidung wird am Dienstag rechtskräftig.
Das Landesgericht Krems hatte entschieden, dass Fritzl in die Normalhaft entlassen wird. Die Entscheidung wird am Dienstag rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft Krems wird keine Beschwerde gegen die Mitte Mai von Landegericht getroffenen Entscheidung im Fall Josef Fritzl einbringen. Demnach soll der zuverlegt werden. Behördensprecher Franz Hütter teilte dies am Montag mit. Die Entscheidung eines Dreiersenats des Landesgerichts Krems wird demnach am Dienstag rechtskräftig.
Der am 14. Mai schriftlich kommunizierte Beschluss des Drei-Richterinnen-Senats beinhaltet eine Probezeit von zehn Jahren. Er fußt auf der nicht-öffentlichen Anhörung von Josef Fritzl – er heißt mittlerweile anders – in derDer Senat stellte fest, dass von Josef Fritzl „keine Gefährlichkeit mehr ausgeht, die eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum erforderlich macht“.
Entschieden wurde Mitte Mai zudem über eine generelle bedingte Entlassung aus dem Normalvollzug in die Freiheit. Diese sei „aus spezialpräventiven Gründen nicht möglich“, hieß es. Angesichts der „beispiellosen kriminellen Energie anlässlich der verurteilten Taten“ könne „von einer zukünftigen Deliktsfreiheit“ nicht ausgegangen werden.
Im März 2009 wurde der heute 88-Jährige in St. Pölten zu lebenslanger Haft verurteilt, gleichzeitig wurde die Unterbringung im Maßnahmenvollzug aufgrund seiner Gefährlichkeit im Sinn des § 21 Absatz 2 StGB verfügt. Schuldig erkannt wurde Josef Fritzl wegen Mordes durch Unterlassung, Sklavenhandels, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande sowie schwerer Nötigung und damit in allen Anklagepunkten.
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