Eigentlich hätte die Entscheidung, ob Josef Fritzl aus dem Maßnahmen- in den Normalvollzug entlassen wird, vergangene Woche gefällt werden sollen. Nun wird in den nächsten Tagen damit gerechnet.
Eigentlich hätte die Entscheidung, ob Josef Fritzl aus dem Maßnahmen- in den Normalvollzug entlassen wird, vergangene Woche gefällt werden sollen. Nun wird in den nächsten Tagen damit gerechnet.Josef Fritzl war 2009 in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher - nunmehr forensisch-therapeutisches Zentrum - eingewiesen worden. Entscheiden wird der Senat, ob der 89-Jährige aus dem Maßnahmen- in den Normalvollzug verlegt wird.
Fußen wird der erwartete Beschluss auf der nicht-öffentlichen Anhörung von Fritzl vom 30. April. Eines der Hauptthemen war damals in der Justizanstalt Stein laut Verteidigerin Astrid Wagner das psychiatrische Gutachten der Sachverständigen Adelheid Kastner.
Für die Staatsanwaltschaft bzw. die Verteidigung steht nach der Entscheidung des Drei-Richterinnen-Senats wieder die Beschwerdemöglichkeit beim Oberlandesgericht Wien offen. Bis zur Rechtskraft des Beschlusses muss der 89-Jährige jedenfalls in der Justizanstalt Stein im Maßnahmenvollzug bleiben..
Im März 2009 wurde der heute 88-Jährige in St. Pölten zu lebenslanger Haft verurteilt, gleichzeitig wurde die Unterbringung im Maßnahmenvollzug aufgrund seiner Gefährlichkeit im Sinn des § 21 Absatz 2 StGB verfügt. Schuldig erkannt wurde Josef Fritzl wegen Mordes durch Unterlassung, Sklavenhandels, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande sowie schwerer Nötigung und damit in allen Anklagepunkten.
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