In Österreich sind junge Menschen ab 14 Jahren strafmündig. Das bedeutet, dass sie ab diesem Alter für eine strafbare Handlung verurteilt werden können. Ein Anstieg der Jugendkriminalität heizte nun die Debatte zur Herabsetzung der Strafmündigkeit an.
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Dabei zeigt sich, dass Tatbeteiligte zunehmend jünger als die derzeitige Strafmündigkeitsgrenze sind. Das betrifft aber nicht nur medial aufsehenerregende Vorfälle, sondern auch viele „kleinere“ Delikte . Um dieser besorgniserregenden Tendenz zu entgegnen, wäre eine Herabsetzung der Strafmündigkeit sinnvoll. Für die zunehmend früher einsetzende geistige und körperliche Entwicklung unserer Kinder scheint die 1929 festgelegte Strafmündigkeitsgrenze von 14 Jahren nicht mehr passend zu sein.
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