In der Donnerstagabend zu Ende gegangenen Sitzung des Nationalrats ist ein Antrag auf Senkung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre ohne Mehrheit geblieben. Die Freiheitlichen, die die entsprechende Gesetzesänderung eingebracht hatten, fanden keine Unterstützer für die Initiative.
In der Donnerstagabend zu Ende gegangenen Sitzung des Nationalrats ist ein Antrag auf Senkung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre ohne Mehrheit geblieben. Die Freiheitlichen, die die entsprechende Gesetzesänderung eingebracht hatten, fanden keine Unterstützer für die Initiative. Abgestimmt worden war namentlich, also mit Gang zur Urne, und das auf Antrag der Freiheitlichen.
Die FPÖ hatte es in der anschließenden Debatte dann noch einmal mit einem Entschließungsantrag gleichen Inhalts versucht. Auch da blieben die Freiheitlichen alleine. Bei der Abstimmung votierten dann überhaupt nur noch acht gerade anwesende FP-Mandatare für die Vorlage. Argumentiert wurde das Anliegen der FPÖ mit der Schwere von Taten wie Raub, Mord und Vergewaltigung. Die Gesellschaft müsse hier reagieren, meinte Justizsprecher Harald Stefan:"Wir können nicht sagen, wir schauen weg.
Die ÖVP hatte ja zuletzt in Person von Kanzler Karl Nehammer selbst eine Absenkung der Strafmündigkeit diskutiert. Justizsprecherin Michaela Steinacker nannte den FP-Antrag am Donnerstag zu einfach und einseitig:"Was wir tun ist der Diskurs mit Experten." Man werde sich überlegen müssen, mit welchen Begleitmaßnahmen eine Absenkung der Strafmündigkeit einher gehen müsste.
Beim letzten Tagesordnungspunkt einstimmig angenommen wurde ein Staatsvertrag zwischen Österreich und Deutschland über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen.
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