Informationen zu den Sicherheitsvorkehrungen beim Umgang mit pyrotechnischen Artikeln an Silvester. Das Pyrotechnikgesetz 2010 regelt den Umgang mit Feuerwerkskörpern und unterscheidet verschiedene Kategorien.
Wie jedes Jahr zu den Tagen um Silvester werden wieder unzählige Knallkörper und andere pyrotechnische Artikel gezündet. Dabei sollten einige Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden. Die unsachgemäße Verwendung von pyrotechnischen Artikeln kann gefährlich sein und schwere Verbrennungen, Verletzungen an Augen oder Gliedmaßen oder ähnliches verursachen. Besonders durch Alkoholeinfluss und unsachgemäßes Hantieren können Verletzungen und Sachschäden herbeigeführt werden.
Der Umgang mit pyrotechnischen Produkten ist im Pyrotechnikgesetz 2010 geregelt. Das Gesetz unterscheidet verschiedene Kategorien von pyrotechnischen Artikeln. Zu den Artikeln der Kategorie F1 gehören Tischfeuerwerke, Feuerwerksscherzartikel, Traumsterne, Knallerbsen, Partyknaller und Wunderkerzen. Sie können, ohne Einschränkung, verwendet werden. Die Kategorie F2 umfasst Silvesterraketen, Schweizerkracher, Knallfrösche, Sprungräder, Fontänen („Vulkane“) und Feuerräder. Sie können ab der F2 im Ortsgebiet grundsätzlich verboten. Der Bürgermeister kann mit Verordnung Teile des Ortsgebiets von diesem Verbot ausnehmen. Innerhalb oder in unmittelbarer Nähe einer Menschenansammlung dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 nicht verwendet werden. Auch im Nahbereich von Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheime sowie Tierheimen und Tiergärten ist die Verwendung von Pyrotechnik verboten. In geschlossenen Räumen dürfen nur Produkte der Kategorie F1 verwendet werden. Vereinzelt sind auch F2-Produkte für den Gebrauch im Haus geeignet – diese sind ausdrücklich dafür gekennzeichnet
Silvester Feuerwerk Sicherheit Pyrotechnikgesetz Vorsichtsmaßnahmen
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