Der 47-jährige Tiroler René Benko wurde am Donnerstag wegen dringenden Tatverdachts in Richtung Untreue und betrügerischer Krida in die Justizanstalt Wien-Josefstadt eingeliefert. Am Freitag wurde die U-Haft verhängt. Benko soll Vermögenswerte verschleiert und das in der Laura Privatstiftung vorhandene Vermögen weiterhin dem Zugriff von Behörden, Masseverwaltern und Gläubigern entzogen haben.
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat, wie berichtet, U-Haft für Signa -Gründer René Benko beantragt. Am Freitag folgte Teil zwei: U-Haft wurde tatsächlich verhängt. Nun wird der 47-jährige Tiroler auf derzeit noch unbestimmte Zeit im größten Gefängnis Österreichs eingesperrt sein, nämlich in der – im Umbau befindlichen – Justiz anstalt Wien-Josefstadt.
Wahrscheinlich ist, dass sich Benko zumindest phasenweise einen Haftraum mit anderen Gefangenen teilen wird müssen. Die Haftraumsituation kann sich geradezu stündlich, je nach aktuellen Einlieferungen, ändern. Ein Beispiel: Wird eine Drogenbande in U-Haft genommen, muss auch dementsprechend Platz geschaffen werden. Für jene Häftlinge, die bereits präsent sind, bedeutet das mitunter ein Zusammenrücken oder ein Wandern in einen anderen Haftraum.
Tatbegehungsgefahr liegt dann vor, wenn die Gefahr besteht, der Beschuldigte könnte während des Ermittlungsverfahrens eine einschlägige Straftat begehen. Einfaches Beispiel: Bei einem in U-Haft sitzenden Serieneinbrecher könnte die Gefahr bestehen, dass er in Freiheit sein „Handwerk“ weiter ausübt. Bei entsprechend hoher Schadenssumme wird allein die Untreue mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet. Zu beachten ist: Die U-Haft ist keine Strafe, sondern ein Instrument, das die Justiz einsetzt, um die Abwicklung des Strafverfahrens sicherzustellen. Theoretisch besteht auch die Möglichkeit eine U-Haft durch ein gelinderes Mittel, nämlich Hausarrest, zu ersetzen. Ein solcher Arrest würde mittels einer elektronischen Fußfessel überwacht werden.
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