Der Gründer der insolventen Immobiliengruppe Signa, René Benko, wurde wegen Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr festgenommen und in die Justizanstalt eingewiesen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt gegen Benko unter anderem wegen Betrugs und der verheimlichten Kontrolle der Laura Privatstiftung im Rahmen seiner persönlichen Insolvenz.
Der Gründer der insolventen Immobiliengruppe Signa , René Benko , wurde Donnerstagfrüh in seiner Innsbrucker Villa festgenommen. Die Wirtschaft s- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte die Festnahme wegen Verdunkelungsgefahr und Tatbegehungsgefahr angeordnet. Nach einer Einvernahme stellte sie einen Antrag auf Verhängung der Untersuchungshaft und die Einlieferung Benkos in die Justizanstalt.
Die Festnahme wurde vom Landesgericht für Strafsachen Wien bewilligt und von der Soko Signa des Bundeskriminalamts durchgeführt. Laut einem Bericht einer österreichischen Tageszeitung wurde Benko in seiner Innsbrucker Villa festgenommen. Die Sprecherin des Wiener Landesgerichtes, Christina Salzborn, bestätigte dies gegenüber der APA. Die WKStA hatte zuletzt gegen den 47-jährigen Tiroler unter anderem wegen des Verdachts auf Betrug sowie der betrügerischen Krida ermittelt. Der Signa-Gründer soll eine Rechnung gefälscht haben und versucht haben, Vermögen zu verheimlichen und dem Zugriff von Behörden, Masseverwaltern und Gläubigern zu entziehen, wie die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft mitteilte. Der WKStA-Sprecher Rene Ruprecht erklärte, dass nach einer Einvernahme der Antrag auf U-Haft beim Landesgericht für Strafsachen Wien gestellt wurde. Die WKStA hätte eigentlich 48 Stunden Zeit, einen Antrag auf Untersuchungshaft zu stellen. Der Antrag erging nun an das Wiener Landesgericht für Strafsachen, „weil wir für sämtliche Ermittlungsverfahren der WKStA zuständig sind“, wie Gerichtssprecherin Salzborn der APA erläuterte. Die Haftverhandlung dürfte vermutlich in Form einer Videokonferenz stattfinden, da Benko derzeit in Innsbruck polizeilich vernommen wird. Justizkenner halten es für eher unwahrscheinlich, dass Benko stante pede von Innsbruck nach Wien gebracht wird. Es wird vermutet, dass Benko zunächst in Tirol bleibt und nach der Befragung vermutlich in die Justizanstalt Innsbruck überstellt werden dürfte. Die Tatbegehungsgefahr argumentiert die WKStA unter anderem wie folgt: „Insbesondere soll René Benko unter anderem faktischer Machthaber und wirtschaftlich Berechtigter der Laura Privatstiftung sein und dies im Rahmen seiner persönlichen Insolvenz verheimlicht haben.“ Dies ergebe sich „aus Ergebnissen der intensiven Ermittlungen der vergangenen Monate, insbesondere einer Telefonüberwachung, einer Auswertung des Nachrichtenverkehrs des Beschuldigten und den Aussagen von Geschäftspartnern, Geschäftsführung und Mitarbeitern.“ Die Justiz geht derzeit von keiner Fluchtgefahr aus. Dies ist insofern von Bedeutung, als sich nur Fluchtgefahr, nicht aber Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr mit einer Kaution subsumieren lässt. Sollte es bei den derzeitigen Haftgründen bleiben, hätte Benko keine Aussichten, mit der Hinterlegung eines Geldbetrags einer allfälligen Inhaftierung gegen gelindere Mittel zu entgehen. Grundsätzlich wird eine Untersuchungshaft zunächst für die Dauer von 14 Tagen verhängt. Laut WKStA soll Benko nachträglich eine Rechnung hergestellt und damit Beweismittel gefälscht haben, um drei hochpreisige Schusswaffen dem Zugriff von Behörden, Masseverwaltern und Gläubigern zu entziehen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft verwies auf den dringenden Tatverdacht in folgenden Verfahrenssträngen: Kapitalerhöhung durch Geldkarussell, Villa Eden Gardone und Insolvenz René Benko. Die WKStA hat nun auch ein Joint Investigation-Team (JIT) mit den Staatsanwaltschaften in Berlin und München gebildet. Die WKStA-Ermittlungen wurden nun auch auf den Verfahrensstrang Investmentbetrug beim Projekt Franz am Bahnhofsplatz München ausgedehnt. Benkos Anwalt, Norbert Wess, bestätigte gegenüber der APA eine Festnahmeanordnung, wenngleich er sie noch nicht kenne. „Aber über die allfällige Untersuchungshaft muss erst ein Gericht innerhalb von 48 Stunden entscheiden. Das erfolgt daher erst in weiterer Folge“, so Wess. Zudem war im Dezember ein Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Trient in Italien gegen den Tiroler erlassen worden, der jedoch laut Landesgericht Innsbruck abgelehnt und eine Übergabe als unzulässig erklärt worden war. Es liefen Ermittlungen gegen insgesamt 77 Personen.
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