Auch ohne über alle Tätigkeiten ihrer Beamten genau Bescheid zu wissen, können Minister für deren Tun und Lassen zur Verantwortung gezogen werden.
Auch ohne über alle Tätigkeiten ihrer Beamten genau Bescheid zu wissen, können Minister für deren Tun und Lassen zur Verantwortung gezogen werden.
In den letzten Tagen wurden sowohl vom amtierenden als auch von einem ehemaligen Innenminister bemerkenswerte Aussagen darüber getätigt, wie sie die Ministerverantwortlichkeit auffassen. Dazu ist aus rechtshistorischer und verfassungsrechtlicher Sicht Folgendes zu bemerken: Das Innenministerium ging im März 1848 aus der Vereinigten Hofkanzlei hervor. Diese Neuorganisierung erfolgte, weil das Innenministerium im Gegensatz zu seiner Vorgängerorganisation nicht kollegial, sondern monokratisch organisiert ist, was bedeutet, dass es von einer einzelnen Person, dem Innenminister, geleitet wird und dieser jedem Mitarbeiter Weisungen erteilen kann.
Natürlich ist zu überlegen, inwieweit es realistisch ist, dass der Minister über alle Tätigkeiten seiner Beamten genau Bescheid weiß, und inwieweit es zumutbar ist, dass der Minister durch eine effektive Dienstaufsicht und kluge Personalpolitik dafür sorgt, dass in seinem Haus alles so läuft, wie er es verantworten will.
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