Rückzahlung von Bildungskarenzgeld: Betroffene können sich beschweren

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Rückzahlung von Bildungskarenzgeld: Betroffene können sich beschweren
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Die Rückzahlungsforderung von Weiterbildungsgeld, die kürzlich dutzende NÖ Landsleute erreichte, bleibt bestehen. Das Angebot des Kursanbieters „Institut S.“ habe nicht den Vorgaben der Bildungskarenz entsprochen. Deshalb sei gesetzlich keine Kulanz möglich, informiert das AMS NÖ.

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Dutzende Landsleute, die sich aktuell in Bildungskarenz befinden, bekamen vor einigen Wochen die Benachrichtigung, dass sie ihr vom AMS NÖ ausgezahltes Weiterbildungsgeld zurückzahlen müssen. Der Grund: Der von ihnen gebuchte Kurs erfüllte nicht die gesetzlichen Regelungen, die in Österreich für die Bildungskarenz gelten.

In der Rechnung, die das Kursinstitut an eine Betroffene geschickt hat wird im rot umrahmten Text klar: Der Lehrgang hat keinerlei Seminare bzw. die in der Teilnahmebstätigung aufgelisteten sieben Stunden Trainerkommunikation beinhaltet.

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