Nach der am Donnerstagmorgen erfolgten Festnahme des Signa-Gründers René Benko hat das Wiener Landesgericht für Strafsachen am Freitagnachmittag über den 47-jährigen Tiroler die U-Haft verhängt. Das Gericht geht von dringendem Tatverdacht aus.
Nach der am Donnerstagmorgen erfolgten Festnahme des Signa -Gründers René Benko hat das Wien er Landesgericht für Strafsachen am Freitagnachmittag über den 47-jährigen Tiroler die U-Haft verhängt. Das Gericht geht von dringendem Tatverdacht aus. Als Haftgründe wurden Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr angenommen, teilte Mediensprecherin Christina Salzborn mit. Der U-Haft -Beschluss ist rechtskräftig und vorerst bis 7. Februar rechtswirksam.
U-Häftlingen sind grundsätzlich nicht zur Arbeit im Gefängnis verpflichtet. Falls sie jedoch unter den für Strafgefangene geltenden Bedingungen von sich aus arbeiten möchten, wird ihnen ihre Arbeit vergütet. Ein U-Häftling darf sich mit seinem Rechtsanwalt grundsätzlich allein besprechen.
Die Festnahme Benkos war am Donnerstagmorgen in Innsbruck erfolgt - nach jüngsten Informationen der APA in Benkos Büroräumlichkeiten und nicht in dessen Villa, wie es zunächst geheißen hatte. Der Signa-Gründer soll"eine Rechnung gefälscht sowie versucht haben, Vermögen zu verheimlichen und dem Zugriff von Behörden, Masseverwaltern und Gläubigern zu entziehen", wurde danach von der WKStA kommuniziert.
Benko war nach seiner polizeilichen Befragung in Innsbruck am Donnerstagnachmittag von der Justizwache nach Wien überstellt worden. Er wurde um 17.10 Uhr in die Justizanstalt Wien-Josefstadt eingeliefert. Die Nacht auf Freitag verbrachte er dann in einer Zelle der größten JA des Landes. Üblicherweise werden Hafträume von Personen, die ohne Hafterfahrung in eine JA eingeliefert werden, videoüberwacht.
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