Österreichs Innenminister plant ein Programm zur Abschiebung syrischer Staatsbürger. Es soll zunächst freiwillige Rückkehrer unterstützt und anschließend eine Liste für zwangsweise Abschiebungen erstellt werden. Die Liste soll Priorität Straftätern und Personen geben, die sich nicht integrieren oder arbeiten wollen.
Mehr lesen: Innenminister erstellt schon Abschiebeliste für Syrer Nur kurze Zeit später wurde dann Innenminister Gerhard Karner von Bundeskanzler Karl Nehammer – beide ÖVP – persönlich damit beauftragt, sämtliche Asyl anträge syrischer Staatsbürger sowie deren Anträge auf Familiennachzug auszusetzen und alle Schutzgewährungen für Syrer zu überprüfen.Es gelte nun, ein'geordnetes Rückführung s- und Abschiebung sprogramm' auszuarbeiten, wie Karner vor wenigen Tagen im Nationalrat erklärte.
Dieses werde schrittweise erfolgen, wobei zunächst jene unterstützt werden sollen, die freiwillig nach Syrien zurückkehren wollen - etwa mit der Organisation von Flügen. Für diese Möglichkeit werde man auch'massiv in der syrischen Community werben'. Parallel dazu werde eine Liste für zwangsweise Rückführungen vorbereitet, die dann zum Einsatz komme, wenn sich die'verworrene' Lage in Syrien kläre. Diese Liste werde so priorisiert, dass Straftäter sowie jene, die nicht bereit seien, sich zu integrieren oder zu arbeiten, zuerst abgeschoben werden sollen, so Karner.am Donnerstag berichtet, haben die ersten Syrer in Österreich bereits Post vom Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen (BFA) erhalten. Das Schreiben, das dem Profil vorliegt, beinhalte zwar noch nicht die tatsächliche Aberkennung, würde aber das Verfahren dazu einleiten. In dem Brief werden die betreffenden Personen – es handelt sich um jene Syrer, die weniger als fünf Jahre in Österreich leben – also über das beginnende Verfahren informiert. Außerdem werden sie darin zu einer neuerlichen Einvernahme bei den Asyl-Behörden eingeladen, heißt es in dem Nachrichtenmagazin weiter.Wörtlich heißt es in dem Brief (siehe oben):'Gem. §7 Absatz 1 Ziffer 2 ist einem Fremden von Amts wegen der Status des Asylberechtigten abzuerkennen, wenn einer der in Art.1 Abschnitt c der Genfer Flüchtlingskonvention angeführten Beendigungsgründe eingetreten ist. In Ihrem Fall haben sich die Umstände im Herkunftsland geändert. Durch den Sturz des sy
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