Es bestehe die „Gefahr eines nicht wiedergutzumachenden Schadens“. Mit dieser Begründung gibt eine Richterin dem Eilantrag einer Interessensgruppe statt. Die Trump-Regierung darf die Auszahlung...
Es bestehe die „Gefahr eines nicht wiedergutzumachenden Schadens“. Mit dieser Begründung gibt eine Richterin dem Eilantrag einer Interessensgruppe statt. Die Trump-Regierung darf die Auszahlung der vom Kongress bewilligten Mittel vorläufig nicht aussetzen.Donald Trump präsentiert sich als Macher: Er unterschrieb eine Executive Order nach der anderen. Hier ein Foto vom 23. Jänner 2025.
Richterin AliKhan stellte laut Medienberichten fest, dass mehr Zeit nötig sei, um die Auswirkungen der Anordnung rechtlich zu prüfen. „Ich denke, es besteht die Gefahr eines nicht wiedergutzumachenden Schadens“, erklärte sie laut dem Nachrichtenportal „Politico“. Damit bleibt der Status quo zunächst bis Montag, 17 Uhr , bestehen. In dieser Zeit darf die Trump-Regierung die Auszahlung der vom Kongress bewilligten Mittel nicht aussetzen.
Demokratische Generalstaatsanwälte haben bereits Klage gegen die Pläne eingereicht. Sie halten sie für verfassungswidrig. Der Stopp hätte „verheerende Auswirkungen“ auf die Bundesstaaten, die für einen erheblichen Teil ihres Budgets auf Bundeshilfen angewiesen sind. Bundeszuschüsse und -kredite betreffen fast alle Lebensbereiche der Amerikaner.
Die Demokraten verurteilten das Einfrieren der Gelder als illegalen Eingriff in die Befugnisse des Kongresses. Die Republikaner hingegen verteidigten die Anordnung. Damit werde Trumps Wahlkampfversprechen eingelöst, den 6,75 Billionen Dollar schweren Haushalt einzudämmen.Sparwillen zeigt Trump auch beim Personal: Seine Regierung hat rund zwei Millionen Bundesangestellten finanzielle Anreize für ein freiwilliges Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst angeboten.
Unter dem sogenannten „Deferred Resignation Program“ können Vollzeitbeschäftigte bis zum 30. September auf der Gehaltsliste bleiben, ohne zur Arbeit erscheinen zu müssen. Die Entscheidung über die bezahlte Freistellung müsse bis zum 6. Februar getroffen werden. Ausgenommen seien Beschäftigte der Einwanderungs- und Sicherheitsbehörden sowie der Post.
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