Die Ermittlungen der Korruptionsstaatsanwaltschaft zu den Falschaussage-Vorwürfen gegen den einstigen ÖVP-Chef sind abgeschlossen. Ob es eine Anklage geben wird, ist offen.
, heißt es in einer Stellungnahme von ihm. Es werde krampfhaft versucht, seine Aussagen falsch zu interpretieren,"durch Diskussionen, ob ein 'Na' auf ein 'nie' als doppelte Verneinung, Widerspruch oder Zustimmung zu werten ist, oder die Frage, ob das Wort 'involviert' passender gewesen wäre als 'informiert'. Wie viele Vorwürfe der WKStA wird sich auch dieser als falsch herausstellen.
Bei dem Vorhabensbericht geht es ausschließlich um die Falschaussage-Vorwürfe, wurde in der WKStA erklärt. Am Wort ist nun die Oberstaatsanwaltschaft, diese berichtet dann ans Justizministerium bzw. an den Weisungsrat. Der Rest der Ermittlungen im vom Ibiza-Video ausgelöstenZuletzt hatte die WKStA aus dem umfangreichen Verfahren den Teil, der die mutmaßliche Falschaussage betrifft, herausgelöst und einen eigenen Akt angelegt.
Im Kern geht es nun darum, wie intensiv Kurz in die Reform der Staatsholding ÖBIB zur ÖBAG eingebunden war. Bei seiner Befragung im Ibiza-U-Ausschuss im Juni 2020 hatte Kurz bekanntlich seine Rolle bei der Auswahl des Aufsichtsrats sowie bei der Bestellung des umstrittenen Ex-ÖBAG-Chefs Schmid heruntergespielt - und sinngemäß von normalen Vorgängen gesprochen.
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