Verbraucher fordern einen Schadenersatz von mindestens fünf Millionen Dollar.
Klagen von Verbrauchern stellen, weil ihre Fruchtgetränke die namensgebende Hauptzutat teils gar nicht enthalten. US-Bezirksrichter John Cronan in Manhattan lehnte am Montag den Antrag des Unternehmens ab, den größeren Teil einer Sammelklage abzuweisen. Schließlich würden viele Verbraucher erwarten, dass ihre Getränke die Früchte, die in ihrem Namen erwähnt werden, auch tatsächlich enthalten.
Kunden hatten sich unter anderem darüber beschwert, dass in Starbucks Mango Dragonfruit Lemonade keine Mango sei und in Pineapple Passionfruit Lemonade keine Passionsfrucht. Die Kläger Joan Kominis aus Astoria in New York und Jason McAllister aus Fairfield in Kalifornien sagten, die Hauptzutaten seien Wasser, Traubensaftkonzentrat und Zucker gewesen. Die Namen seien irreführend gewesen und hätten zu überhöhten Preisen geführt.
Starbucks argumentierte, die Produktnamen würden den Geschmack der Getränke und nicht deren Zutaten beschreiben. Auf den Getränke-Karten seien die Geschmacksrichtungen beworben. Auch müsse auch kein normaler Kunde verwirrt sein, denn die Mitarbeiter könnten einer Verwirrung abhelfen, wenn Verbraucher Fragen hätten.
Richter Cronan sagte jedoch, dass im Gegensatz zum Begriff „Vanille“, der Gegenstand vieler Klagen sei, nichts darauf hindeute, dass „Mango“ oder „Passionsfrucht“ Begriffe seien, die normalerweise nur als Bezeichnung für einen Geschmack verstanden würden, ohne die Zutat auch tatsächlich zu enthalten. Außerdem könne es sehr wohl Verwirrung geben, weil andere Starbucks-Produkte die Zutaten, die in ihrem Namen erwähnt würden, auch wirklich enthielten.
Gefordert wird in dem Prozess ein Schadenersatz von mindestens fünf Millionen Dollar. Der Anwalt Robert Abiri sagte, er freue sich darauf, die Gruppe der Kläger zu vertreten. Jeden Tag. Überall.
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