Keine Anklage gegen Innsbrucks Bürgermeister Anzengruber

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Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft konnte keinen Nachweis für einen Konnex zwischen der Übergabe der Freizeitkarten und einem konkreten Amtsgeschäft finden.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft konnte keinen Nachweis für einen Konnex zwischen der Übergabe der Freizeitkarten und einem konkreten Amtsgeschäft finden.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen Innsbrucks Stadtchef Johannes Anzengruber in der Causa „Erlebnis Cards Tirol“ wegen des Verdachts der Vorteilszuwendung und der Vorteilsannahme eingestellt. Die Entscheidung sei aus Beweisgründen erfolgt, teilte ein WKStA-Sprecher mit. Es sei kein Nachweis für einen Konnex zwischen der Übergabe der Freizeitkarten und einem konkreten Amtsgeschäft erbracht worden.

Die Einstellung war demnach bereits am 10. Juli erfolgt. Bürgermeister Anzengruber hatte sich zuletzt im Frühjahr im Vorfeld der Innsbrucker Gemeinderats- und Bürgermeisterdirektwahl überzeugt gezeigt, dass an der Geschichte „nichts dran“ sei. Auch im Falle einer Anklage denke er nicht daran, politische Konsequenzen zu ziehen, sagte er. In der Stichwahl setzte sich Anzengruber schließlich gegen Amtsinhaber Georg Willi durch und wurde neuer Bürgermeister.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte Ende des Vorjahres gegen den damaligen Innsbrucker ÖVP-Vizebürgermeister und eine weitere Person Ermittlungen aufgenommen, nachdem ihr die Causa von der Staatsanwaltschaft Innsbruck übergeben worden war.

Darüber hinaus waren Geschäfte zwischen dem damaligen Anzengruber-Ressort und der Firma im Fokus. Laut Stadt Innsbruck gab es „nicht unbedeutende Geschäftsbeziehungen“. Die Firma hatte für die Stadt eine App entwickelt. Insgesamt seien Aufträge für App-Module in der Höhe von insgesamt 47.000 Euro an die Firma ergangen, die einzelnen Rechnungen sind jeweils jedoch unter der stadtsenatspflichtigen Grenze von 25.

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