Kein Einspruch: Außenamt holt Salzburger Terrorverdächtige aus Syrien zurück

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Maria G. war 2014 als 17-Jährige zur Terrormiliz IS ausgereist. Per Gericht erstritt sie die Rückholung für sich und ihre Kinder. Sie sagt, sie sei geläutert.

Lager Roj: In dem Camp in Nordsyrien werden Angehörige mutmaßlicher IS-Terroristen festgehalten, auch Maria G. und ihre Kinder.Maria G. war 2014 als 17-Jährige zur Terrormiliz IS ausgereist. Per Gericht erstritt sie die Rückholung für sich und ihre Kinder. Sie sagt, sie sei geläutert.

Wien, Salzburg – Die Salzburgerin und nach eigenen Angaben geläuterte IS-Anhängerin Maria G. kann mit ihren kleinen Söhnen zurück nach Österreich. Das Außenministerin teilte am Mittwoch mit, dass es keine Revision gegen einen entsprechenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts einlegen werde. Die Rückholung aus einem kurdischen Lager in Nordsyrien ist offenbar bereits eingeleitet.

Die Eltern der jungen Frau bemühen sich seit Jahren um die Rückholung. Das Außenministerium war schon länger bereit, die Kinder nach Österreich zu bringen – nicht aber die Mutter.Vor dem BVwG erstritt die Familie schließlich am 10. Oktober die Rückkehr für alle drei Personen. Anwältin Doris Hawelka argumentierte, dass den Kindern die einzig verbliebene Bezugsperson nicht genommen werden dürfe.

Das Außenamt hatte vorerst offen gelassen, ob es die Gerichtsentscheidung bekämpfen werde. Nun teilte das Ministerium mit, dass keine Revision eingebracht werde. Denn diese hätte keine aufschiebende Wirkung gehabt, wäre also ohne Wirkung geblieben. Maria G. muss damit rechnen, in Österreich wegen der Unterstützung für die Terrormiliz vor Gericht zu kommen. Das sei ihr bewusst, sagt Hawelka. „Maria G. weiß, dass sie einen Fehler gemacht hat“, berichtet auch Jihadismus-Experte Thomas Schmidinger, der die Frau im Camp besuchen konnte.

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