Van der Bellen sei in seinem weiteren Vorgehen sehr frei, erklärt Verfassungsexperte Jabloner am Tag nach der Nationalratswahl. Die FPÖ habe als Wahlsieger rechtlich keine Ansprüche.
Van der Bellen sei in seinem weiteren Vorgehen sehr frei, erklärt Verfassungsexperte Jabloner am Tag nach der Nationalratswahl. Die FPÖ habe als Wahlsieger rechtlich keine Ansprüche.Die Nationalratswahl ist geschlagen - mit der FPÖ als klaren Sieger. Alles andere als klar ist aber, ob die FPÖ - namentlich ParteichefEr werde in der kommenden Woche Gespräche mit allen im Nationalrat vertretenen Parteien führen, sagte er.
"Davon kann keine Rede sein", sagt Jabloner."Weil es diesen Auftrag nicht gibt in unserer Bundesverfassung. Es gibt auch weder demokratierechtliche noch grundrechtliche Bedingungen dafür." Der Bundespräsident habe nur dafür zu sorgen, dass eine Regierung zustande kommt, die im Nationalrat Bestand hat - sprich: die mit einer Parlamentsmehrheit Gesetze beschließen kann."Der Bundespräsident muss rechtlich keine Regierung ernennen, die er nicht will", sagt Jabloner. Wenn dann aber eine Regierung im Amt wäre, die keine Mehrheit im Nationalrat hat, würde ein sofortiges Misstrauensvotum drohen.
Und auch für diesen Fall ist in der Verfassung vorgesorgt: Der Bundespräsident könnte dann den Nationalrat auflösen und auf diese Weise Neuwahlen provozieren. Damit stellt Jabloner am Tag nach dem Wahlsonntag klar, dass die FPÖ rechtlich keinerlei Anspruch auf den Kanzlersessel oder einen Platz in der Regierung hat., ÖVP. Es sei"ein netter Brauch", dass die stimmenstärkste Partei diesen bekommt. Gewählt werden die drei Präsidenten aber nach den Regeln der Geschäftsordnung im Nationalrat, sagt Verfassungsjurist Jabloner.
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