Inzestfall Amstetten: Josef F. könnte Erwachsenenvertreter bekommen

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Laut Anwältin Wagner laufe am Bezirksgericht Krems ein entsprechendes Verfahren. Sie will dagegen berufen. F. habe zwar „beginnende Demenz und wahnhafte Episoden“, aber ohnehin keine Geschäfte zu besorgen

Laut Anwältin Wagner laufe am Bezirksgericht Krems ein entsprechendes Verfahren. Sie will dagegen berufen. F. habe zwar „beginnende Demenz und wahnhafte Episoden“, aber ohnehin keine Geschäfte zu besorgen

Wagner bestätigte einen entsprechenden Bericht der „Krone“. Die Anwältin will gegen die Entscheidung des Gerichts Rekurs einlegen. Für Wagner sei die Bestellung eines Erwachsenenvertreters „nicht haltbar“, weil er keine Geschäfte zu besorgen habe. Die Verlegung von Josef F. vom Maßnahmen- in den Normalvollzug - fußend auf einem Beschluss eines Dreiersenats des Landesgerichts Krems - ist Ende Mai rechtskräftig geworden. Vom Senat wurde in derselben Entscheidung eine generelle bedingte Entlassung aus dem Normalvollzug für den 89-Jährigen verneint.

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