Nachdem rechtskräftig entschieden ist, dass der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslanger Haft verurteilte Josef Fritzl vom Maßnahmenvollzug in den Normalvollzug verlegt wird, ist nun die Generaldirektion für den Straf- und Maßnahmenvollzug am Zug.
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Der mittlerweile 89-jährige Josef Fritzl dürfte vorerst in der Justizanstalt Krems-Stein bleiben, aber in eine Zelle auf der allgemeinen Abteilung wechseln. Die Verlegung liegt in der Zuständigkeit der Generaldirektion für den Straf- und Maßnahmenvollzug. Dasselbe gilt für die Frage, ob Josef Fritz dauerhaft in Stein bleibt oder in eine andere Justizanstalt kommt.
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