Verlegung von Josef Fritzl in Normalvollzug vor Rechtskraft

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Die Staatsanwaltschaft Krems wird keine Beschwerde gegen die Mitte Mai ausgesprochene bedingte Verlegung des im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilten Josef Fritzl aus dem Maßnahmen- in den Normalvollzug einbringen. Behördensprecher Franz Hütter teilte dies am Montag auf APA-Anfrage mit.

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Der am 14. Mai schriftlich kommunizierte Beschluss des Drei-Richterinnen-Senats beinhaltet eine Probezeit von zehn Jahren. Er fußt auf der nicht-öffentlichen Anhörung von Josef Fritzl in der Justizanstalt Stein vom 30. April, bei der auch das psychiatrische Gutachten der Sachverständigen Adelheid Kastner Thema war.

Festgestellt wurde vom Senat, dass von Josef Fritzl "keine Gefährlichkeit mehr ausgeht, die eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum erforderlich macht". Die für die Einweisung maßgebliche kombinierte Persönlichkeitsstörung sei"aufgrund einer umfassenden, fortschreitenden demenziellen Erkrankung und einem körperlichen Abbau" sozusagen begraben worden.

Entschieden wurde Mitte Mai zudem über eine generelle bedingte Entlassung aus dem Normalvollzug in die Freiheit. Diese sei"aus spezialpräventiven Gründen nicht möglich", hieß es. Angesichts der"beispiellosen kriminellen Energie anlässlich der verurteilten Taten" könne"von einer zukünftigen Deliktsfreiheit" nicht ausgegangen werden.

Der Inzestfall in Amstetten war Ende April 2008 bekannt geworden. Josef Fritzl hatte seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen gehalten und mit ihr sieben Kinder gezeugt - eines starb nach der Geburt. Im März 2009 wurde der Angeklagte in St. Pölten zu lebenslanger Haft verurteilt, gleichzeitig wurde die Unterbringung im Maßnahmenvollzug aufgrund seiner Gefährlichkeit im Sinn des § 21 Absatz 2 StGB verfügt.

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