2009 erlitt die Klosterneuburgerin Rosina Toth bei einem Unfall schwere Verletzungen. Ein Sachverständiger stempelte sie als „hysterisch“ ab. Haften muss er für seinen Fehler nicht.
„Das Gutachten ist nach dem Wissensstand im Zeitpunkt der Gutachtenserstattung als objektiv unrichtig zu beurteilen“Die Fehleinschätzung des Mediziners kommt die Frau teuer zu stehen., wie ihr Anwalt errechnet hat. Eigentlich sind Sachverständige bei derartigen Fehlern haftbar. Toth zog deshalb auch vor Gericht.
Die heute 61-Jährige sitzt im Rollstuhl. Ihre Sehkraft hat stark nachgelassen. Bei dem Unfall am 3. März 2009, also vor rund 15 Jahren, hatte sieerlitten. Erkannt wurde das nicht. Und das, obwohl die ehemalige Judo-Jugendstaatsmeisterin epileptische Anfälle, schwallartiges Erbrechen und Schwindel quälten. Das ist sogar schriftlich von medizinischem Personal im Zuge einer Reha festgehalten worden.
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