Die Kinder- und Jugendhilfe in Feldkirch steht im Zentrum einer heftigen Kritik, nachdem ein 16-jähriger Jugendlicher bewusst obdachlos gelassen wurde und keine Unterstützung erhielt. Die Behörde begründete dies mit der Nichteinhaltung von Regeln. Der Vorfall wirft Fragen nach der Arbeitsweise der Behörde und ihrer Unterstützung von Jugendlichen in Not auf.
Die Kinder- und Jugendhilfe in Feldkirch steht im Zentrum einer heftigen Kritik . Ein 16-jähriger Jugendlicher wurde bewusst obdachlos gelassen und erhielt keine Unterstützung. Als Begründung führte die Behörde die Nichteinhaltung von Regeln an. Der Jugendliche, der bereits in mehreren Einrichtungen untergebracht war, wurde zuletzt aus einer Wohngemeinschaft ausgeschlossen. Als Grund wurden „Autoritätsprobleme“ genannt.
Laut Behörden habe er wiederholt Regeln wie Essenszeiten oder Ausgangsbeschränkungen missachtet. Gewalt wurde ihm jedoch nicht vorgeworfen. Der Verlust seines Wohnplatzes führte auch zur Kündigung seiner selbst gesuchten Lehrstelle. Besonders belastend: Der 16-Jährige wuchs in einem gewalttätigen familiären Umfeld auf, weshalb die Obsorge auf die Kinder- und Jugendhilfe überging. Nach seinem Rauswurf aus der Wohngemeinschaft wandte sich der Jugendliche erneut an die Behörde, um Unterstützung zu erhalten. Anstelle von Hilfe erhielt er jedoch eine E-Mail mit der Aufforderung, sich „für ein positives Leben“ zu entscheiden und Regeln einzuhalten. Wörtlich hieß es: „Jetzt bist Du wohnungslos und wir werden Dir keine weiteren Angebote machen.“Die Kommunikation mit der Behörde war stark eingeschränkt: Für sechs Wochen durfte der Jugendliche keinen Kontakt zu seiner Erziehungsberechtigten aufnehmen. Während dieser Zeit war der Jugendliche auf Bekannte und Notschlafstellen angewiesen. Verpflegung oder Unterstützung erhielt er zunächst nicht. Erst nach einer Intervention wurden ihm Lebensmittelgutscheine im Wert von 40 Euro pro Woche ausgestellt. Die Behörde verteidigte ihr Vorgehen: Es handle sich keinesfalls um „Erziehungsmethoden“, sondern um eine „Auszeit“, die jedoch im Nachhinein als „zu lange“ eingestanden wurde. Ein weiterer Vorfall sorgt für Kopfschütteln: Die Kinder- und Jugendhilfe stellte dem 16-Jährigen einen Meldezettel mit falschen Angaben aus, der die Adresse der Behörde als Wohnsitz angab – obwohl dies nach dem Meldegesetz unzulässig ist. Die zuständige Gemeindebehörde lehnte die Registrierung ab. Das Land erklärte, der Fehler sei auf ein Missverständnis zurückzuführen. Inzwischen wurde der Jugendliche korrekt als obdachlos gemeldet. Bezirkshauptmann Herbert Burtscher räumte gegenüber dem ORF Vorarlberg ein, dass das Vorgehen der Kinder- und Jugendhilfe „zu lange“ gedauert habe. Man arbeite intern an einer Aufarbeitung des Falls. Der Jugendliche erhält nun Unterstützung durch einen Sozialarbeiter und die Kinder- und Jugendanwaltschaft. Auch wird nach einer neuen Unterbringung gesucht. „Was auch immer geschehen ist, wir sind daran interessiert, dass der Jugendliche wieder Fuß fassen kann“, sagte Burtscher abschließend.
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