Am morgigen Donnerstag stehen entscheidende Tage für Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und ehemalige Freunde sowie Geschäftspartner an. Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien entscheidet, ob das erstinstanzliche Urteil gegen den ehemaligen 'Schwiegersohn der Nation' hält und Grasser für acht Jahre in Haft muss.
Am morgigen Donnerstag stehen entscheidende Tage für Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und ehemalige Freunde sowie Geschäftspartner an. Der Oberste Gerichtshof in Wien entscheidet, ob das erstinstanzliche Urteil gegen den ehemaligen"Schwiegersohn der Nation" hält und Grasser für acht Jahre in Haft muss. Es ist dies der Schlussstrich unter einen Immobilien deal, der seit nunmehr 21 Jahren die Republik beschäftigt. Damals gingen die Bundeswohnungen um 961 Mio.
Ungewöhnlich lange, ganze vier Tage, hat der OGH für das Berufungsverfahren anberaumt. Ob sie wirklich benötigt werden, wird unter anderem davon abhängen, wie umfangreich die Anwälte der Angeklagten von ihrem Rederecht Gebrauch machen. Im Strafverfahren hatte insbesondere Grasser-Anwalt Norbert Wess sehr ausführlich Stellung genommen. Und auch Grasser hatte sein Rederecht ausgiebig genutzt. Neue Beweisaufnahmen sind keine vorgesehen.
Wobei es beim OGH nicht nur um die Buwog geht, sondern auch um die Einmietung der Finanzbehörden in den Linzer Terminal Tower, bei dem laut erstgerichtlichem Urteil rechtswidrig 200.000 Euro Provision vom Errichterkonsortium rund um die Porr und die RLB OÖ an Grasser und Co gegangen sind. Insgesamt umfasste das erstinstanzliche Urteil acht Schuld- und sechs Freisprüche.
Halten Schuldspruch und Strafe, bekommen die Angeklagten eine Aufforderung zum Strafantritt. Nach Verbüßung der Hälfte der Strafe, im Fall von Grasser also nach vier Jahren, könnte der Ex-Spitzenpolitiker frühestens einen Antrag auf vorzeitig bedingte Entlassung stellen. Schon nach Verbüßung von drei Jahren könnte er einen Antrag auf eine Fußfessel stellen.
Was gerne übersehen wird: In dem Verfahren geht es nicht nur um die Strafhöhe, sondern auch um die Wiedergutmachung des Schadens des nahezu eine Milliarde schweren Buwog-Deals. Im Falle der CA Immo, die den Zuschlag für die Buwog-Wohnungen knapp verloren hat, wurde der Konzern vom Wiener Straflandesgericht auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
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