Die NÖN hat recherchiert, welche Parteien mit welchen Spitzenkandidaten in den einzelnen Gemeinden antreten. Bis 6. Dezember mussten die Listen offiziell auf den Gemeinden eingereicht werden, bis 18. Dezember gibt es für die Parteien die Möglichkeit, noch Veränderungen hinsichtlich der Kandidaturen einzelner Personen vorzunehmen. Am 23.
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ie NÖN hat recherchiert, welche Parteien mit welchen Spitzenkandidaten in den einzelnen Gemeinden antreten. Bis 6. Dezember mussten die Listen offiziell auf den Gemeinden eingereicht werden, bis 18. Dezember gibt es für die Parteien die Möglichkeit, noch Veränderungen hinsichtlich der Kandidaturen einzelner Personen vorzunehmen. Am 23. Dezember müssen die Listen in allen Gemeinden öffentlich gemacht werden.
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