Grasser und Co. bekommen nach rechtskräftigem Urteil nun Post mit Millionenforderung von der Finanzprokuratur, hinzu kommen Verfahrenskosten. Einen kleinen Teil des Geldes hat die WKStA damals sichergestellt.
Grasser und Co. bekommen nach rechtskräftigem Urteil nun Post mit Millionenforderung von der Finanzprokuratur, hinzu kommen Verfahrenskosten. Einen kleinen Teil des Geldes hat die WKStA damals sichergestellt.und fünf weitere Personen sind nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofes am Dienstag in weiten Teilen rechtskräftig schuldig gesprochen worden.
Offen bleibt die Frage: Wie groß ist der wahre Schaden? Was hätte die Republik am Verkauf der Buwog verdient, wenn es den Deal zwischen Grasser, Meischberger und Lobbyistentspräche. Und um den Verkauf rückabzuwickeln, wäre es 2017 mit Anklageerhebung schon zu spät gewesen, und jetzt, 2025, mit Rechtskraft der Urteile erst recht, heißt es aus informierten Kreisen.. Die Entscheidung über seine Rechtsmittel hat der OGH in nicht-öffentlicher Sitzung entschieden. Dort heißt es am Mittwoch, die Entscheidung werde erst kommuniziert, wenn sie dem Betroffenen zugestellt wurde.
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