Buwog-Affäre: Ende eines 'beispiellosen' Verfahrens

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Buwog-Affäre: Ende eines 'beispiellosen' Verfahrens
Karl-Heinz Grasser
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Inhaltlich hat der Oberste Gerichtshof die Schuldsprüche gegen Ex-Finanzminister Grasser und andere bestätigt. Die Dauer des Verfahrens sei unzumutbar, Spott und Häme 'unerträglich'.

Inhaltlich hat der Oberste Gerichtshof die Schuldsprüche gegen Ex-Finanzminister Grasser und andere bestätigt. Die Dauer des Verfahrens sei unzumutbar, Spott und Häme "unerträglich". steht, um ein letztes Mal seine Unschuld zu erklären, wandert sein Blick zu einem Gemälde beim Eingang: „Legitime Certantibus“, für die „rechtmäßig Streitenden“, steht über dem Gemälde von Ferdinand II.

All den, von den Angeklagten vorgebrachten Vorwürfen, Strafrichterin Marion Hohenecker sei voreingenommen gewesen und habe den Prozess unfair geführt, widerspricht das Höchstgericht: „Die Vorsitzende hat das Verfahren vorbildlich geführt.“ Die schlechte Nachricht lautet an diesem Tag für Karl-Heinz Grasser: Der OGH hat zwar kleine Mängel festgestellt. Insgesamt ist der Sachverhalt aber umfassend und nachvollziehbar erhoben worden – das Urteil ist schlüssig und nachvollziehbar.

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