Das Schweizer Bundesgericht hat ein umstrittenes Urteil aufgehoben, das einen Vergewaltiger wegen kurzer Tatdauer begünstigt hatte. Das Gericht argumentiert nun, dass die Dauer der Tat nicht entscheidend für das Strafmaß sein sollte und betont die Mitverantwortung des älteren Täters.
Ein Urteil sorgte einige Jahre lang in der Schweiz für viel Kritik: Ein Mann erhielt Strafminderung , weil die Vergewaltigung von kurzer Dauer gewesen sei. Das Bundesgericht korrigiert sich nun selbst.
Das Urteil war von Anfang an umstritten. Im Februar vor vier Jahren wurde in der Schweizer Stadt Basel eine Frau vergewaltigt, die Tat in einem Hauseingang dauerte zwischen sechs und elf Minuten. Die beiden Täter, damals 17 und 31 Jahre alt, wurden gefasst und der ältere von ihnen zu 51 Monaten Haft verurteilt. Doch im Appellationsgericht hob die Richterin dieses Urteil auf und reduzierte die Strafe, nämlich auf 36 Monate, davon 18 unbedingt.
Als Begründung gab das Gericht an, dass die Tat mit elf Minuten kurz gewesen sei; das Opfer habe daher kaum mit bleibenden Schäden zu rechnen. Darüber hinaus habe sich das Opfer auf der Party, wo sich alle drei vor der Vergewaltigung aufgehalten hatten, provokant verhalten. Sie habe „mit dem Feuer gespielt“, hießt es im Gerichtssaal wörtlich.
Vergewaltigung Urteil Schweiz Bundesgericht Strafminderung
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