Bub (5) von Holzgnom erschlagen: Jetzt ist das Urteil gegen den Wirten da
Vor vier Jahren wurde ein fünfjähriger Bub von einer Holzfigur auf der Kärntner Gerlitzen erschlagen . Nachdem am vergangenen Mittwoch der Prozess am Landesgericht in Klagenfurt vertagt wurde, fällte am Dienstag Richterin Ute Lambauer ein Urteil.Ein Hüttenwirt wurde am Dienstag im Prozess um einen getöteten fünfjährigen Buben wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
Der Mann hätte sich darum kümmern müssen, dass die Holzfigur vor dem Almmuseum sicher steht, begründete die Richterin ihre Entscheidung.Richterin Ute Lambauer bedauerte die lange Prozessdauer und kritisierte, dass sich alle Beteiligten stur wechselseitig die Verantwortung zuzuschieben versucht hatten.
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