Beschimpfungen können in der Schweiz teuer werden – insbesondere, wenn sie mehrfach ausgestoßen werden und man bereits vorbestraft ist.
Der 45-jährige Vater machte keinen Hehl daraus, was er von der Klassenlehrerin seines Sohnes hält: In insgesamt vier Textnachrichten betitelte er die Frau im vergangenen Februar als"blöde Kuh". Auf WhatsApp schrieb er ihr beispielsweise:"Blöde Kuh! Bravo!!! Nur weiter fahren so sie blöde Kuh! Super!!!" Dreimal beschimpfte er sie auf Deutsch, einmal auf Serbokroatisch.
" vorliegt. Hinzu kommen die Verfahrenskosten in Höhe von 650 Franken. Umgerechnet sind das in Summe etwa 2.720 Euro.Für eine vergleichsweise harmlose Beschimpfung erscheinen 2.000 Franken als eine happige Summe. Dazu muss man wissen: Eine Geldstrafe setzt sich aus der Anzahl Tagessätze und der Höhe des Tagessatzes zusammen. Die Anzahl bemisst sich nach dem Verschulden, also der Schwere des Vergehens.
Im vorliegenden Fall sind dem Beschuldigten 20 Tagessätze zu je 100 Franken auferlegt worden. Dass die Anzahl nicht tiefer liegt, dürfte laut Rechtsanwalt Simon Bigler zum einen daran liegen, dass die Privatklägerin mehrfach beschimpft wurde.Zum anderen war der Vater bereits vorbestraft: Im vergangenen September wurde er zu einer bedingten Geldstrafe von 4.000 Franken verurteilt .
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