Der Rechnungshof drängt unter anderem darauf, geeignete Rahmenbedingungen für subsidiär Schutzberechtigte außerhalb der Grundversorgung zu schaffen.
Der Rechnungshof drängt unter anderem darauf, geeignete Rahmenbedingungen für subsidiär Schutzberechtigte außerhalb der Grundversorgung zu schaffen.
Der Rechnungshof hat in seiner so genannten Follow-up-Prüfung die Grundversorgung für Flüchtlinge unter die Lupe genommen und trotz einiger erkannter Fortschritte diverse Mängel festgestellt. So wartet man weiter auf eine bessere Lösung für subsidiär Schutzberechtigte, vermisst eine koordinierte Planung von Gebietskörperschaften und NGOs für größere Flüchtlingszahlen und bemängelt ein veraltetes Informationssystem.
Die Grundversorgung dient im Wesentlichen der Unterbringung und Verköstigung von Asylwerbern und Vertriebenen. Doch auch subsidiär Schutzberechtigte sind von ihr umfasst, nämlich zuletzt etwa 8000 bis 10.000 Menschen. Dabei handelt es sich um Personen, die keinen Asylstatus erhalten, weil sie nicht direkt verfolgt werden, die aber nicht in ihre Herkunftsländer zurückkehren können, weil ihnen dort Gewalt droht.
Bei größeren Flüchtlingsbewegungen hat sich auch in jüngerer Vergangenheit immer wieder das Problem gezeigt, dass die Länder zu wenige Unterkünfte zur Verfügung stellen und dann der Bund einspringen muss. Das wiederum hat zu - auch vom Rechnungshof kritisierten - sehr langen und damit teuren Quartier-Verträgen geführt. Die Abstimmung ist, wie der Follow up-Bericht zeigt, noch immer nicht ideal.
Schwächen erkannte der Rechnungshof schließlich auch beim Betreuungsinformationssystem. Zwar konstatierten die Prüfer auch hier Bemühungen des Innenministeriums, jedoch wurde die Empfehlung, die erforderlichen Funktionalitäten zu schaffen und grundversorgungsrelevante Sachverhalte im Betreuungsinformationssystem abzubilden, nicht umgesetzt.
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