12-Jährige missbraucht? 'Nein' von Mädchen reicht nicht für Schuldspruch

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Das Mädchen sagte 'Nein' - doch für das Gericht reicht das nicht.

Als der Kontakt zwischen dem syrischen Angeklagten und dem Mädchen begann, war der Bursche 15. Es kam zu einem. Die beiden tauschten ihre Snapchat-Daten aus. Beim zweiten Treffen aber lockte er die 12-Jährige in ein. Dort kam es zu Oralsex, obwohl das Mädchen sagte, das nicht zu wollen - soweit gleichen sich die Aussagen.Das sagt das Mädchen

"Ich habe mehrmals gesagt, ich will nicht. Er hat meinen Kopf gepackt. Ich habe keinen Ausweg gesehen"Eine Gutachterin stellte fest, dass das Opfer keine bleibenden Schäden davonträgt. Das regt die Mutter des Mädchens - sie verfolgt die Verhandlung - undWohnort, die Freunde und die Schule wechseln ." Flatz ärgert sich über"die Verachtung", die der junge Mann seiner Mandantin gegenüber an den Tag legte.Und er zitiert aus einem Chat-Verlauf mit einem Freund."Scheiß Nutte" ist noch eine der höflicheren Bezeichnungen.

"Dass er gebettelt und versucht hat, sie zu überzeugen, das war falsch. Er hätte das Nein akzeptieren müssen", sagt der. Aber das Mädchen hätte einfach weggehen können, hätte um Hilfe schreien oder zubeißen können, wie er ausführt."Sie hat auch Nacktfotos verschickt. Da ist bei meinem Mandanten ein falscher Eindruck entstanden."wolle man dem Mädchen übergeben.

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