WKStA lehnt Anzeige gegen Gewessler wegen EU-Renaturierungsverordnung ab

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WKStA lehnt Anzeige gegen Gewessler wegen EU-Renaturierungsverordnung ab
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Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat die Anzeige der ÖVP gegen Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) wegen ihrer Zustimmung zur EU-Renaturierungsverordnung zurückgelegt. Die WKStA sah keinen Anfangsverdacht und legte die Anzeige zurück.

Die von der ÖVP im Juni eingebrachte Anzeige gegen Umweltministerin Leonore Gewessler wegen ihrer Zustimmung zur EU- Renaturierungsverordnung ist von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft abgelehnt worden. Die grüne Generalsekretärin Olga Voglauer bestätigte am Freitag bei einer Pressekonferenz einen dementsprechenden „Falter“-Bericht.Die WKStA, die mit der Prüfung beauftragt war, sah keinen Anfangsverdacht und legte die Anzeige zurück.

Voglauer dankte Gewessler für deren Vorgehen. Sie habe nach bestem Wissen und Gewissen und rechtlich korrekt das Richtige getan. Die grüne Generalsekretärin erwartet eine Entschuldigung der ÖVP für die „substanzlosen Unterstellungen“ wie „Rechtsbruch“ und „Verfassungsbruch“: „Gute Politik weiß, wann sie sich entschuldigt und wann sie sich im Ton vergriffen hat.“Wenn man jemanden einer solchen schweren Straftat ohne Grundlage bezichtige, gehe man zu weit.

An der vor dem Europäischen Gerichtshof eingebrachten Nichtigkeitsklage will die ÖVP festhalten. Jetzt liege es am EuGH, über die Rechtsmäßigkeit der Verabschiedung der EU-Renaturierungsverordnung zu entscheiden, hieß es von Stocker. Das bedeute, dass sich Österreich auf europäischer Ebene blamieren werde, sagte Voglauer in Reaktion auf diesen Schritt. Als „beachtlich“ bezeichnete sie, dass die ÖVP wieder die unabhängige Justiz infrage stelle.

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