Die ÖVP ist mit ihrer Klage gegen Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) wegen deren Alleingang auf EU-Ebene bei der Abstimmung über das Renaturierungsgesetz abgeblitzt.
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"Wir nehmen die auffällig schnelle Zurücklegung der WKStA ohne Einleitung eines Ermittlungsverfahrens - im Monat vor der Nationalratswahl - zur Kenntnis", reagierte ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker in einer Aussendung auf die Nachricht. Die Rechtsansicht der Volkspartei bleibe unverändert. Gewessler habe"Verfassungsrecht gebrochen und war nicht dazu ermächtigt, der Renaturierungsverordnung zuzustimmen", so Stocker.
Die Nichtigkeitsklage sei bisher noch nicht eingereicht, wie das Büro von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler gegenüber dem"Ö1"-Mittagsjournal erklärte."An der Nichtigkeitsklage wird gerade gearbeitet, die Frist für die Einbringung ist der 22. Oktober", hieß es in einer Stellungnahme. Die ÖVP will aber offenbar an ihrem Vorhaben festhalten.
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