Warum ein deutsches Gericht erstmals den Spruch „From the river to the sea“ bestrafte

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In Berlin muss eine 22-Jährige 600 Euro Strafe zahlen, weil sie auf einer Demo eine Parole rief. Diese gilt den deutschen Behörden mittlerweile als Hamas-Slogan und sorgte auch in Österreich für...

In Berlin muss eine 22-Jährige 600 Euro Strafe zahlen, weil sie auf einer Demo eine Parole rief. Diese gilt den deutschen Behörden mittlerweile als Hamas-Slogan und sorgte auch in Österreich für Diskussionen. Noch im Mai hatte ein Gericht in Mannheim den Spruch als mehrdeutig angesehen.

Es war eine bemerkenswerte Verhandlung, die am Dienstagnachmittag im Berliner Amtsgericht Tiergarten stattfand. Als sie zu Ende war, sah sich die 22-jährige Ava M. zu einer Geldstrafe verurteilt: 40 Tagessätze zu je 15 Euro, insgesamt 600 Euro. Ihr Vergehen: Sie hatte am 11. Oktober 2023 an einer Demonstration vor einem Neuköllner Gymnasium teilgenommen.

Die Studentin M. streitet nicht ab, dass sie auf der Demo rief: „From the river to the sea – Palestine will be free“. Ein Spruch, der den deutschen Staat beschäftigt, den das Innenministerium als Kennzeichen einer terroristischen Organisation deklarierte – und dem ein anderes Gericht noch im Mai eine gewisse Mehrdeutigkeit beimaß.

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