In einer der mutmaßlich größten Spionageaffären Österreichs kommt der Hauptbeschuldigte nach dreimonatiger U-Haft wieder frei. Wie passt das zusammen? Der „Presse“ liegt die Begründung des...
In einer der mutmaßlich größten Spionageaffären Österreichs kommt der Hauptbeschuldigte nach dreimonatiger U-Haft wieder frei. Wie passt das zusammen? Der „Presse“ liegt die Begründung des Gerichts vor.. Wochenlang beschäftigte sie im Frühling die Republik. Nach knapp dreimonatiger Untersuchungshaft befindet sich Ott aber wieder auf freiem Fuß. Am Mittwoch wurde er vom Oberlandesgericht Wien enthaftet.
Diese Vorwürfe erstrecken sich auf die Zeit nach Otts erster Inhaftierung. Auch danach soll er für Russland spioniert und Geheimnisse verraten haben, so der Verdacht der Staatsanwaltschaft Wien. Daher wurde gegen Ott auch die Untersuchungshaft wegen des Haftgrundes der Tatbegehungsgefahr verhängt – also der Gefahr, dass er auf freiem Fuß wieder strafbare Handlungen begehen könnte.Konkret geht es dabei um drei mutmaßliche Straftaten nach Otts erster Inhaftierung.
Das Oberlandesgericht Wien verweist hinsichtlich der „angeblichen Weitergabe“ der Handys auf Zeugenaussagen im Strafverfahren, dass „wohl personenbezogene Daten, die unter das Amtsgeheimnis fallen, nicht aber geheime Daten oder gar Staatsgeheimnisse“ auf den Handys waren.
Allerdings hält das Oberlandesgericht fest, dass „auch die bereits niedrigste Sicherheitsstufe“ solcher Geräte nicht an russische Dienste verkauft werden dürfe.
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