Vorsicht bei Silvesterfeuerwerk: Sicherheitshinweise zum Umgang mit Pyrotechnik

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Vorsicht bei Silvesterfeuerwerk: Sicherheitshinweise zum Umgang mit Pyrotechnik
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Dieser Artikel gibt wichtige Sicherheitshinweise für den Umgang mit Pyrotechnik zu Silvester. Er behandelt die rechtlichen Bestimmungen, die Gefahren von unsachgemäßem Gebrauch und Tipps zum sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern.

Wie jedes Jahr zu den Tagen um Silvester werden wieder unzählige Knallkörper und andere pyrotechnische Artikel gezündet. Dabei sollten einige Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden. Die unsachgemäße Verwendung von pyrotechnischen Artikeln kann gefährlich sein und schwere Verbrennungen, Verletzungen an Augen oder Gliedmaßen oder ähnliches verursachen. Besonders durch Alkoholeinfluss und unsachgemäßes Hantieren können Verletzungen und Sachschäden herbeigeführt werden.

Der Umgang mit pyrotechnischen Produkten ist im Pyrotechnikgesetz 2010 geregelt. Feuerwerkskörper für Unterhaltungszwecke fallen in die Kategorie F (F1 bis F4): Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Ortsgebiet ist grundsätzlich verboten. Der Bürgermeister kann mit Verordnung Teile des Ortsgebiets von diesem Verbot ausnehmen. Innerhalb oder in unmittelbarer Nähe einer Menschenansammlung dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 nicht verwendet werden. Auch im Nahbereich von Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheime sowie Tierheimen und Tiergärten ist die Verwendung von Pyrotechnik verboten. In geschlossenen Räumen dürfen nur Produkte der Kategorie F1 verwendet werden. Vereinzelt sind auch F2-Produkte für den Gebrauch im Haus geeignet – diese sind ausdrücklich dafür gekennzeichnet. Tipps für den sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern: Die Polizei geht bei Verstößen gegen das Pyrotechnikgesetz konsequent vor, um eine Gefährdung und Belästigung durch missbräuchliche Verwendung von Pyrotechnik zu vermeiden. Pyrotechnische Gegenstände, die entgegen den gesetzlichen Bestimmungen verkauft, besessen oder verwendet werden, können von der Polizei beschlagnahmt werden

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