Der Landesverwaltungsgerichtshof hat nach einer Beschwerde des WWF den Bescheid zur Tötung des Wolfes aufgehoben. Die Landesregierung will nun „so rasch es geht“ eine andere Lösung finden.
Der in Vorarlberg erlassene Bescheid für die Tötung eines Wolfs im hinteren Klostertal bzw. Silbertal ist vom Landesverwaltungsgericht aufgehoben worden. Die Umweltorganisationenund Ökobüro hatten Beschwerde eingelegt, wie Landesrat Christian Gantner am Dienstag mitteilte. Gantner will nun „so rasch es geht“ eine Lösung im Verordnungsweg schaffen. Schon in der nächsten Landtagssitzung am 4. Oktober werde ein entsprechender Antrag eingebracht.
Der Wolf soll für mindestens 16 Wild- und Nutztierrisse verantwortlich sein, in zumindest neun Fällen gab es eine DNA-Bestätigung. Der Entnahmebescheid ist am 18. August ausgestellt worden. Schon damals hatte Gantner rechtlich von einer „Gratwanderung“ gesprochen. Nur tatenlos zuzuschauen, hielt er aber für „komplett falsch“. Aufgrund der aktuellen Rechtslage sei mit Einsprüchen bzw. der Aufhebung des Bescheids zu rechnen gewesen.
Ziel sei es nicht, den Wolf auszurotten, betonte der Landesrat. Man werde aber auch nicht zusehen, wie der Wolf die Almwirtschaft gefährde. Bekräftigt wurde von Gantner die Forderung nach einer Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfs auf
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