Verfassungsrechtliche Probleme bei Haushaltsberatung

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Berlin & Brandenburg

Berlin - Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus sehen im Zusammenhang mit der am Donnerstag geplanten ersten Lesung des Doppelhaushalts 2024/2025 verfassungsrechtliche Probleme. Der Grund: Die sogenannte mittelfristige Finanzplanung des Senats mit Angaben über Haushaltssituation und Investitionspläne von 2023 bis 2027 liegt noch nicht vor.

"Wir haben die Sorge, dass eine seriöse Debatte und Bewertung des Haushaltsentwurfs nicht möglich ist, wenn die fünfjährige Finanzplanung nicht vorher vorliegt, wie in der Verfassung vorgesehen", heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Brief der Grünen-Fraktionschefs Bettina Jarasch und Werner Graf an Parlamentspräsidentin Cornelia Seibeld. Zuerst hatte der "Tagesspiegel" darüber berichtet.

Beide Grünen-Politiker bitten Seibeld, eine Prüfung des wissenschaftlichen Parlamentsdienstes einzuleiten, ob eine erste Haushaltslesung vor der mittelfristigen Finanzplanung verfassungsgemäß ist. Das Ergebnis solle vor der Haushaltsdebatte am Donnerstag im Plenum vorliegen. Jarasch und Graf verweisen auf Artikel 86, Absatz 3 der Berliner Verfassung. Dort heißt es: "Der Haushaltswirtschaft ist eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Der Finanzplan ist dem Abgeordnetenhaus spätestens im Zusammenhang mit dem Entwurf des Haushaltsgesetzes für das nächste Haushaltsjahr vorzulegen."

Die erste Lesung des Haushalts im Abgeordnetenhaus war eigentlich am 21. September geplant, wurde aber auf diesen Donnerstag vorverlegt. Der Senat wiederum wollte seine mittelfristige Finanzplanung am vergangenen Dienstag vorlegen, also pünktlich vor der Sitzung des Abgeordnetenhauses. Das klappte aber nach Auskunft von Finanzsenator Stefan Evers nicht. Geplant sei nun, das Zahlenwerk zur nächsten Plenarsitzung des Parlaments, die am 21. September stattfindet, vorzulegen.

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