Verfassungsrechtler Michael Brenner im Interview zur Wiederholungswahl: „Sie ist mit einem Stempel der Vorläufigkeit versehen“. (T+)
wie sie das Gericht jetzt getroffen hat, immer eine Abwägung der Folgen vorausgeht.
Im konkreten Fall: Was wäre gravierender gewesen? Wenn man die Wahl stoppt und hinterher stellt sich heraus, sie hätte tatsächlich vollumfänglich wiederholt werden müssen? Oder wenn man alles laufen lässt und hinterher kommt heraus, dass die Wiederholung ganz oder in Teilen nicht verhältnismäßig und damit rechtswidrig war? Nur darüber wurde entschieden. Das ist also noch nicht die Entscheidung in der Sache selbst.
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