Eilmeldung: Solidaritätszuschlag: Bundesfinanzhof weist Klage ab
Der Bundesfinanzhof in München hat am Montag seine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit des Solidaritätszuschlags verkündet. Ein Überblick.abgewiesen. Die Abgabe ist nicht verfassungswidrig, entschied der IX. Senat des höchsten deutschen Finanzgerichts am Montag.
Damit kann die Bundesregierung weiter jährliche Soli-Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe einplanen.
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