Verfahren gegen Ex-Papst und Erzbistum - Verjährung oder nicht?

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Vor dem Landgericht Traunstein soll verhandelt werden, ob das ebmuc und die früheren Erzbischöfe haftbar gemacht werden können für erlittenes Leid durch Missbrauch. Noch ist aber unklar, ob das Erzbistum eine solche gerichtliche Untersuchung unterstützt.

Dem BR und dem Recherchezentrum "Correctiv" liegt ein Brief vor, in dem der Anwalt des Erzbistums ankündigt, in dem Verfahren auf Verjährung zu plädieren.

Das sei in dem Schreiben rechtlich eindeutig formuliert und lasse keinen Interpretationsspielraum zu, sagte der Klägeranwalt dem BR auf Nachfrage.Wenn das Erzbistum die Verjährung geltend macht, könnte der Prozess vor dem Landgericht Traunstein blockiert werden. Das Erzbistum allerdings distanziert sich nun von dem Schreiben des eigenen Anwalts und betont: Man habe noch nicht entschieden, ob man auf Verjährung pocht. Doch die Frist läuft ab.

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