Urteil - Rundfunkbeitrag kann in Ausnahmefällen bar bezahlt werden

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Der Rundfunkbeitrag darf in Ausnahmefällen bar bezahlt werden.

Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Barzahlung muss demnach jenen ermöglicht werden, die nachweislich kein Girokonto eröffnen können. Zwei Bürger aus dem Raum Frankfurt am Main hatten den Hessischen Rundfunk verklagt, weil der Sender laut Satzung nur Lastschriften und Überweisungen zulässt. Der Sender muss nun seine Satzung ändern.

Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts verstößt der ausnahmslose Ausschluss von Barzahlung gegen Europäisches Recht und den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes. Allerdings liege es auch im öffentlichen Interesse, dass Zahlungen an öffentliche Stellen nicht selbst unangemessene Kosten hervorrufen.Entdecken Sie den Deutschlandfunk

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