Eine neue Zivildienstgesetz-Novelle soll sinkender Tauglichkeit entgegenwirken und den Zivildienst attraktiver machen.
, wo sie von Ärzten auf Tauglichkeit gemustert werden. Sofern die Stellungskommission eine Untauglichkeit feststellt, muss der junge Mann weder zum Bundesheer, noch zum Zivildienst.
Sprich: Wer nicht zum jenem Facharzt geht, den die Behörde angeordnet hat, muss seinen Zivildienst antreten, auch wenn ihm zuvor Untauglichkeit attestiert wurde. Die Kosten für die veranlassten Facharztuntersuchungen soll der Bund tragen. Veranschlagt sind 150.000 Euro Mehrkosten pro Jahr. Kosten bei den Sozialversicherungsträgern sollen daher keine anfallen. Entlastet werden außerdem auch die Länder bzw. Amtsärzte, die durch die Novelle weniger Untersuchungen durchführen müssen. Die Nichtantritte aus gesundheitlichen Gründen sollen so reduziert werden.
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