Unleserliche Buchstaben in letztwilliger Verfügung: Rätselraten und überraschende Entscheidung

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Unleserliche Buchstaben in letztwilliger Verfügung: Rätselraten und überraschende Entscheidung
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Ein unleserlicher Eintrag in einer letztwilligen Verfügung führt zu einem rätselhaften Rechtsstreit. Die Frage, ob ein V oder ein W ein ganzzes Wort oder nur einen Teil eines Wortes darstellt, ist unlösbar. Die Antwort auf diese Frage bestimmt jedoch den Erben eines Millionen-Erbes. Nach dreimaliger Verhandlung vor dem Obersten Gerichtshof wird die Notarsubstitutin als Quelle des Fehlers identifiziert. Das Ergebnis ist überraschend: Zwei von drei Erben erhalten ihr Erbe, während der dritte genauso viel wie geplant erhält.

Letztwillige Verfügung en, die nicht von Hand geschrieben sind, müssen stattdessen durch eine eindeutige handschriftliche Bestätigung begleitet werden. Deshalb kam es zu einem Problem, als an einem Punkt ein V oder ein W geschrieben war. Bedeutete das das ganze Wort „Wunsch“ oder „Wille“ oder etwas ganz anderes? Diese Frage ist bis heute unbeantwortet, und das wird sie auch bleiben.

Denn was immer da eher weniger als mehr festgehalten war: Es war eine Äußerung eines mittlerweile verstorbenen Mannes auf einer letztwilligen Verfügung. Dabei war die Antwort alles andere als unbedeutend: Von den paar unlesbaren Buchstaben, dem einzelnen Wort hing ab, wer das Erbe im Wert von mehr als einer Million Euro antreten konnte. Doch damit war die Geschichte, die bereits dreimal den Obersten Gerichtshof beschäftigte, noch nicht zu Ende. Denn als Quelle des Fehlers wurde nach dem Rätselraten eine Notarsubstitutin identifiziert, die dabei gewesen war, als der Mann seine Hand über das Papier führte. Und so kam es zu dem überraschenden Ergebnis: Zwei von drei dafür in Frage kommenden Personen erben, und die dritte bekommt, was sie als Erbe erhalten hätte.

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